OFD Köln - Verfügung vom 11.11.2008
Kurzinfo Verfahrensrecht 25/2008

OFD Köln - Verfügung vom 11.11.2008 (Kurzinfo Verfahrensrecht 25/2008) - DRsp Nr. 2008/92935

OFD Köln, Verfügung vom 11.11.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo Verfahrensrecht 25/2008

DRsp Nr. 2008/92935

Auskunftserteilung an die Gemeinden für Zwecke der Festsetzung einer Abgabe nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG)

Nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften kann die Gemeinde auf Antrag durch Satzung Gebiete festlegen, in denen durch eine Immobilien- und Standortgemeinschaft standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen kann die Gemeinde eine Abgabe von den Grundeigentümern erheben.

Ein zulässiger Verteilungsmaßstab zur Berechnung der Abgabe ist die Höhe des Einheitswertes. Die Einheitswerte sind den Gemeinden nach § 30 (4) Nr. 2 AO i.V.m. § 31 (1) AO von der Finanzverwaltung mitzuteilen.