OFD Köln - Verfügung vom 17.11.2008
Kurzinfo ESt Nr. 51/2008

OFD Köln - Verfügung vom 17.11.2008 (Kurzinfo ESt Nr. 51/2008) - DRsp Nr. 2008/92922

OFD Köln, Verfügung vom 17.11.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt Nr. 51/2008

DRsp Nr. 2008/92922

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge; Kundeninformationen der Kreditinstitute wegen Einbehalt von Kapitalertragsteuer

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 informieren die Kreditinstitute ihre Kunden derzeit über die neuen gesetzlichen Regelungen. Hierbei werden bestimmte Daten oder Unterlagen seitens der Kreditinstitute angefordert:

1. Kirchensteuerzugehörigkeit

Nach § 51a EStG haben die Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, ob

  • sie die Kreditinstitute zur Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ermächtigen, oder

  • sie die Höhe der einbehaltenen Kapitalertragsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben, damit die Kirchensteuer vom Finanzamt berechnet und erhoben werden kann.

Da die Kreditinstitute bisher über keine Daten zur Religionszugehörigkeit ihrer Kunden verfügen, werden die Kunden gebeten, die Religionszugehörigkeit mitzuteilen.

Eine Bescheinigung des Finanzamts ist hierzu nicht notwendig. Die Steuerpflichtigen können sich zwecks Kirchensteuereinbehalt im Rahmen der Kapitalertragsteuer direkt an ihr jeweiliges Kreditinstitut wenden.

2. Zuordnung der Kapitalerträge; Rechtsform