OFD Köln - Verfügung vom 21.08.2008
S 2742 - 1013 - St 134

OFD Köln - Verfügung vom 21.08.2008 (S 2742 - 1013 - St 134) - DRsp Nr. 2008/92787

OFD Köln, Verfügung vom 21.08.2008 - Aktenzeichen S 2742 - 1013 - St 134

DRsp Nr. 2008/92787

allgemeine Vorschriften: Auswirkungen des BFH-Urteils vom 22.8.2007, I R 32/06, auf die Besteuerung der öffentlichen Hand

Der BFH hat mit Urteil vom 22.8.2007 - I R 32/06 -(BStBl. 2007 II S. 961) entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne Verlustausgleich durch die Gesellschafterin zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt.

Lt. BMF-Schreiben vom 7.12.2007(BStBl. 2007 I S. 905) sind die Urteilsgrundsätze bei der Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) hätten zusammengefasst werden können, in einer Eigengesellschaft oder auf vergleichbare Gestaltungen nicht allgemein anzuwenden. „Dies gilt insbesondere auch in Fällen, in denen eine Eigengesellschaft eine Verlusttätigkeit der Trägerkörperschaft übernimmt, ohne sonst eine weitere Tätigkeit auszuüben, und bei der Besteuerung von BgA.”

Bei der Umsetzung des BMF-Schreibens haben sich in der Praxis zahlreiche Einzelfragen ergeben. Auf Grundlage des BMF-Schreibens sind folgende Fallvarianten zu unterscheiden:

1. Verluste einer Eigengesellschaft ohne weitere gewinnbringende Tätigkeit