OFD Köln - Verfügung vom 22.11.2007
S 2932 - 1017 - St 133

OFD Köln - Verfügung vom 22.11.2007 (S 2932 - 1017 - St 133) - DRsp Nr. 2008/91593

OFD Köln, Verfügung vom 22.11.2007 - Aktenzeichen S 2932 - 1017 - St 133

DRsp Nr. 2008/91593

Amtliche Vordrucke für die Veranlagung von Körperschaften; Antrag auf Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen/des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke ab 2008 nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Körperschaftsteuersatz ab 2008 auf 15 % gesenkt. Gem. § 31 Abs. 1 KStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 sind bei Körperschaften, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln, bei der Festsetzung von Vorauszahlungen die Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt oder zur Abgabe dieses Vordrucks aufgefordert wurde. Anderenfalls sind die Vorauszahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes i.H.v. 25 % zu bemessen.

Der für die Antragstellung erforderliche Vordruck

Antrag auf Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen/des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke ab 2008 nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 - KSt/GewSt Vz (2008) 07 - Vordruck-Nummer 742/040

wurde inzwischen nach einem geschätzten Verteiler ausgeliefert. Mehrausfertigungen können im Vordrucklager in Köln bzw. in Neuss nachgefordert werden.