OFD Köln - Verfügung vom 26.02.2007
S 7160 a - 1001 - St 434

OFD Köln - Verfügung vom 26.02.2007 (S 7160 a - 1001 - St 434) - DRsp Nr. 2008/90939

OFD Köln, Verfügung vom 26.02.2007 - Aktenzeichen S 7160 a - 1001 - St 434

DRsp Nr. 2008/90939

Umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsleistungen u.a. von Wertpapieren in der Vermögensverwaltung durch Banken

Die bei der Vermögensverwaltung durch Banken anfallenden Transaktionsleistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 UStG, sondern stellen unselbständige Nebenleistungen zur steuerpflichtigen Hauptleistung „Vermögensverwaltung” dar. Im Folgenden wird die Vermögensverwaltung erläutert und auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Transaktionsleitungen näher eingegangen:

1. Allgemeines

Durch Vermögensverwaltungsverträge werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen im Rahmen von vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z.B.

  • Managementleistungen:

    Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden;

    Analyse der Finanzmärkte und Aufstellung eines optimal strukturierten Portfolios;

    Die Kunden treffen hierbei keine Einzelentscheidungen

  • Umsetzung der durch die Managementleistung gewonnenen Erkenntnisse:

    Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen, Finanzderivaten und ähnlicher Geldanlagen;

  • Führung eines Wertpapierdepots:

    Erstellung von Kontoauszügen, Erträgnisaufstellungen sowie Steuerbescheinigungen;