OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.11.2007
S 2252 a - 5 - St 214 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.11.2007 (S 2252 a - 5 - St 214 V) - DRsp Nr. 2008/91611

OFD Magdeburg, Verfügung vom 01.11.2007 - Aktenzeichen S 2252 a - 5 - St 214 V

DRsp Nr. 2008/91611

Verzicht auf die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG bei Versicherungsunternehmen

Für Versicherungsunternehmen wurde erstmalig mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 eine Verpflichtung zur Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG geschaffen.

Im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wird die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zum 1. Januar 2009 abgeschafft, d. h. letztmalig ist eine Jahresbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 zu erstellen.

Nach geltender Rechtslage müssten Versicherungsunternehmen somit nur für die Kalenderjahre 2007 und 2008 Jahresbescheinigungen einführen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bat angesichts des mit der Einführung verbundenen Aufwands und des geringen zeitlichen Anwendungsrahmens im Billigkeitswege auf die Erstellung der Jahresbescheinigung zu verzichten.