OFD Magdeburg - Verfügung vom 02.04.2008
S 2139 - 11 - St 213 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 02.04.2008 (S 2139 - 11 - St 213 V) - DRsp Nr. 2008/92630

OFD Magdeburg, Verfügung vom 02.04.2008 - Aktenzeichen S 2139 - 11 - St 213 V

DRsp Nr. 2008/92630

Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist; Umgekehrte Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG; BMF-Schreiben vom 29.2.2008 - BStBl. 2008 I S. 495

Anmerkung der OFD:

In der Druckausgabe des amtlichen Einkommensteuer-Handbuches ist unter H 6b 2 (umgekehrte Maßgeblichkeit) EStH 2007 ein Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 15.1.2008 enthalten. Eine Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens im BStBl. ist nicht erfolgt, es gilt damit als nicht ergangen. Nunmehr ist die Problematik in einem einheitlichen BMF-Schreiben vom 29.2.2008 - BStBl. I 2008 S. 495 - abgehandelt worden. Dabei wurde auch die zeitliche Anwendung umfassender geregelt.