1 Vorläufigkeit hinsichtlich einzelner Besteuerungsgrundlagen
1.1 Allgemeines
Der Vorläufigkeitsvermerk nach Abschn. I der vorstehenden Karteikarte wird grundsätzlich programmgesteuert gesetzt.
1.2 Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
Einsprüche, die sich ausschließlich gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 EStG richten, waren bisher nicht in die Rechtsbehelfskartei aufzunehmen, sondern in gesonderten Listen zu erfassen und in gesonderten Ordnern in der VVSt/im Zentralbereich aufzubewahren. Hinsichtlich der Behandlung dieser Einsprüche wird auf die Regelungen unter Nr. 2 und die AO -Kartei OFD Magdeburg § 165 Karte 1 Abschnitt II verwiesen. Auch wenn vorliegende Einsprüche durch Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks erledigt werden, sind sie nicht nachträglich in die Rechtsbehelfskartei aufzunehmen.
1.3 Abzug von Kinderbetreuungskosten/Neuregelung der Kinderfreibeträge
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|