OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2002
S 2252 - 56 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2002 (S 2252 - 56 - St 214) - DRsp Nr. 2008/84610

OFD Magdeburg, Verfügung vom 04.01.2002 - Aktenzeichen S 2252 - 56 - St 214

DRsp Nr. 2008/84610

Ermittlung und Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds durch das Bundesamt für Finanzen

Die Ausschüttung sowie die als ausgeschüttet geltenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht BE des Stpfl. sind. Die Ermittlung der stpfl. Erträge richtet sich nach § 17 AuslInvestmG für die Investmentanteile, deren öffentlicher Vertrieb im Inland zulässig ist oder die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (sog. registrierte Investmentvermögen) bzw. nach § 18 AuslInvestmG für die übrigen (nicht registrierten) Investmentvermögen. Die Ermittlung und Nachprüfung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds obliegt naqch § 5 Abs. 4 FVG dem Bundesamt für Finanzen (BfF). Diese Erträge sowie die zum Jahresende maßgeblichen Rücknahmepreise oder Kurse wurden für Zeiträume bis 1992 vom BfF in Form einer verbindlichen Verwaltungsanweisung im BStBl Teil I veröffentlicht (Fundstellen s. u.).