OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.05.2007
S 2495 - 2 - St 224

OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.05.2007 (S 2495 - 2 - St 224) - DRsp Nr. 2008/91149

OFD Magdeburg, Verfügung vom 04.05.2007 - Aktenzeichen S 2495 - 2 - St 224

DRsp Nr. 2008/91149

Anlage AV - Ausstehende Zulagenummer und/oder ausstehende Anbieterbescheinigung/Eingang innerhalb des Einspruchsverfahrens

Ausstehende Zulagenummer und/oder ausstehende Anbieterbescheinigung - Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung und ohne Günstigerprüfung i. S. d. § 10a EStG

In Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Einkommensteuererklärung zwar die Anlage AV beigefügt hat, aber noch keine Zulagenummer im Sinne des § 10a Abs. 1a EStG oder keine Anbieterbescheinigung gemäß § 10a Abs. 5 Satz 1 EStG vorlegen kann, ist die Einkommensteuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung164 AO) und ohne die Günstigerprüfung im Sinne des § 10a Abs. 2 EStG durchzuführen. Nach Einreichen der Zulagenummer bzw. der Anbieterbescheinigung innerhalb der Festsetzungsfrist wird die Günstigerprüfung nachgeholt und die Steuerfestsetzung ggf. geändert.