OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.06.2008
S 2151 - 10 - St 216

OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.06.2008 (S 2151 - 10 - St 216) - DRsp Nr. 2008/92629

OFD Magdeburg, Verfügung vom 04.06.2008 - Aktenzeichen S 2151 - 10 - St 216

DRsp Nr. 2008/92629

Ablösezahlungen von landwirtschaftlichen Altschulden gem. § 7 Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltschG); Bildung von Rückstellungen

1 Allgemeines

Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Ablösung von Altschulden nach dem Gesetz zur Änderung der Regelung über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz - LwAltschG) vom 25.6.2004 ( BGBl. 2004 I S. 1383, ausgegeben am 30.6.2004) i. V. m. der Verordnung zur Durchführung des LwAltschG vom 9.11.2004 (LwAltschV, BGBl 2004 I S. 2861) insbesondere bei Personengesellschaften wurde bisher in den diversen Verfügungen ausführlich Stellung genommen (siehe Hinweise am Ende der Karteikarte).

Die Frage, ob es für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausreicht, wenn vom Altschuldner ein wirksames Ablöseangebot bei der Gläubigerbank eingereicht wurde, war Gegenstand von Erörterungen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder. Die OFD bittet, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

2 Bildung von Rückstellungen bei Anwendung des LwAltschG

2.1 Gesetzliche Regelungen nach dem LwAltschG