OFD Magdeburg - Verfügung vom 05.12.2005
S 0130 - 19 - St 251

OFD Magdeburg - Verfügung vom 05.12.2005 (S 0130 - 19 - St 251) - DRsp Nr. 2008/89607

OFD Magdeburg, Verfügung vom 05.12.2005 - Aktenzeichen S 0130 - 19 - St 251

DRsp Nr. 2008/89607

Erteilung von Auskünften gemäß § 27 Abs. 2 VermG

Nach § 349 Abs. 3 Satz 1 LAG sind bei der Rückgabe von Wirtschaftsgütern, die in der ehemaligen DDR enteignet wurden, eventuelle Wertminderungen zu berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass in Fällen, in denen eine Minderung nachgewiesen wird, sich der Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Lastenausgleichs vermindert.

Zur Frage, ob das Steuergeheimnis bei Beantwortung von Anfragen der Ausgleichsverwaltung nach eventuellen Wertminderungen bei Grundstücken entgegensteht, ist folgende Auffassung zu vertreten:

§ 30 Abs. 4 Nr. 2 AO lässt die Offenbarung der durch das Steuergeheimnis geschützten Verhältnisse eines anderen zu, soweit sie durch Gesetz ausdrücklich geregelt worden ist. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich hier aus § 27 Abs. 1 Satz 2 VermG i. V. m. §§ 317, 349 LAG (in Restitutionsfällen) bzw. § 27 Abs. 1 Satz 2 VermG i. V. m. § 8 EntschG (in Entschädigungsfällen). Danach sind die zuständigen Finanzbehörden zu Auskünften gegenüber der Ausgleichsverwaltung verpflichtet.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.

Zusatz der OFD: