OFD Magdeburg - Verfügung vom 06.02.2007
S 2222 - 9 - St 224

OFD Magdeburg - Verfügung vom 06.02.2007 (S 2222 - 9 - St 224) - DRsp Nr. 2008/90910

OFD Magdeburg, Verfügung vom 06.02.2007 - Aktenzeichen S 2222 - 9 - St 224

DRsp Nr. 2008/90910

Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden bei nachträglicher Vorlage der Anlage AV und der Anbieterbescheinigung

Eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt nur dann in Betracht, wenn die Anbieterbescheinigung zum Zeitpunkt der Festsetzung (Schlusszeichnung der Verfügung) bereits erteilt war - und somit ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel darstellt - und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden trifft. Die Anwendung des § 173 AO ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Anbieterbescheinigung als materielle Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug zum Zeitpunkt der Festsetzung noch nicht erteilt war.