Das BMF hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen, die zur Basisversorgung gehören, erstellt.
Die Übersicht soll Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob Beiträge zu einem ausländischen Alterssicherungssystem als Sonderausgaben im Rahmen der Basisversorgung abziehbar sind und ob dessen Leistungen mit dem Besteuerungsanteil nach der Tabelle § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert zu besteuern sind.
Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst.
Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der
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