OFD Magdeburg - Verfügung vom 09.09.2008
S 2176 - 47 - St 215

OFD Magdeburg - Verfügung vom 09.09.2008 (S 2176 - 47 - St 215) - DRsp Nr. 2008/92945

OFD Magdeburg, Verfügung vom 09.09.2008 - Aktenzeichen S 2176 - 47 - St 215

DRsp Nr. 2008/92945

Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bei Erbringung der Versorgungsleistungen durch externe Versorgungsträger (BFH-Urteil vom 5.4.2006,BStBl. 2006 II 688); Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils auf die Umlagesysteme der Sparkassen

Der BFH hatte mit dem o. g. Urteil entschieden, dass für eine Pensionszusage eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden kann, wenn der versorgungsverpflichtete Arbeitgeber Mitglied einer Versorgungskasse ist und die Versorgungsleistungen von dieser Versorgungskasse erbracht werden. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

  • Der Arbeitgeber erteilt eine Pensionszusage nach § 6a EStG,

  • er ist gleichzeitig Mitglied einer Versorgungskasse,

  • er leistet Umlagezahlungen an diese Versorgungskasse,

  • die späteren Versorgungsleistungen werden unmittelbar von der Versorgungskasse an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt und

  • eine Rechtsbeziehung besteht ausschließlich zwischen dem Arbeitgeber und der Versorgungskasse.