OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.08.2008
S 2244 - 58 - St 214 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.08.2008 (S 2244 - 58 - St 214 V) - DRsp Nr. 2008/92859

OFD Magdeburg, Verfügung vom 11.08.2008 - Aktenzeichen S 2244 - 58 - St 214 V

DRsp Nr. 2008/92859

Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Zuflussbesteuerung; Anwendung der Halbeinkünfteverfahrens ab 2009

Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG vor dem 1. Januar 2009 gegen wiederkehrende Leistungen, bei denen der Steuerpflichtige die Zuflussbesteuerung gewählt hat (vgl. BMF-Schreiben vom 3. August 2004, BStBl. 2004 I S. 1187), unterliegt der zu versteuernde Gewinn auch ab den Veranlagungszeiträumen 2009 dem Halbeinkünfteverfahren.

Bei der Beurteilung, ob für einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG das Halbeinkünfteverfahren oder das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, ist maßgebend auf den Veräußerungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Leistungen abzustellen.