OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.12.2007
S 2248 - 16 - St 213 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.12.2007 (S 2248 - 16 - St 213 V) - DRsp Nr. 2008/92258

OFD Magdeburg, Verfügung vom 11.12.2007 - Aktenzeichen S 2248 - 16 - St 213 V

DRsp Nr. 2008/92258

Einkommensteuerliche Behandlung der Schiedsmänner

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Der Schiedsperson steht i. d. R. die Hälfte der vereinnahmten Verfahrensgebühr zu, also erhält sie bei einer erfolglosen Schlichtung von der Gebühr in Höhe von 10 € i. d. R. 5 €, unabhängig davon, wie lange die Verhandlung dauert oder wie hoch der Streitwert ist.

Zur Frage der Abgrenzung der selbstständigen Arbeit gegenüber der nichtselbstständigen Arbeit wird auf die Rechtsprechung des BFH verwiesen (Urteile vom 24.11.1961 - BStBl. 1962 III S. 37, 125, 183).