Nach dem Ergebnis der Besprechung der Vertreter der obersten FinBeh der Länder und des Bundes über die ustl. Behandlung der Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes durch einen die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG anwendenden Land- und Forstwirt hat dieser auf die Umsätze aus der Verpachtung die Regelbesteuerung anzuwenden.
Das zu dieser Problematik beim BFH anhängige Verfahren -
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|