OFD Magdeburg - Verfügung vom 15.02.1999
S 2230

OFD Magdeburg - Verfügung vom 15.02.1999 (S 2230) - DRsp Nr. 2008/84332

OFD Magdeburg, Verfügung vom 15.02.1999 - Aktenzeichen S 2230

DRsp Nr. 2008/84332

§ 13 EStG Anschaffungskosten beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)

Nach § 3 AusglLeistG v. 27.9.1994 (BGBl I S. 2628) können unter anderem natürliche Personen, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen durch entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Beitrittsgebiet verloren haben oder bei denen die Rückgabe ihres ursprünglichen Betriebs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen hat, unter bestimmten Voraussetzungen Flächen erwerben.

Der Flächenerwerb nach dem AusglLeistG dient nicht allein einer zusätzlichen Wiedergutmachung für die als diskriminierend empfundenen Enteignungen, sondern beinhaltet zugleich ein landwirtschaftliches Strukturprogramm für das Beitrittsgebiet (BVerfG v. 21.5.1996, 1 BvR 1408/95, VIZ 1996 S. 444 (445)). Auch wird bei einem Erwerb nach dem AusglLeistG nicht notwendigerweise der verlorene Grundbesitz zurückübertragen (§ 3 Abs. 5 AusglLeistG).

So begründet § 3 AusglLeistG in gleicher Weise weitreichende Erwerbsrechte auch für solche Wiedereinrichter, Neueinrichter und LPG-Nachfolgeunternehmen, die nicht vorher enteignet worden waren.

Der Kaufpreis unterschreitet zum Teil deutlich den Verkehrswert der WG.