OFD Magdeburg - Verfügung vom 15.03.2000
S 2246

OFD Magdeburg - Verfügung vom 15.03.2000 (S 2246) - DRsp Nr. 2008/81299

OFD Magdeburg, Verfügung vom 15.03.2000 - Aktenzeichen S 2246

DRsp Nr. 2008/81299

§ 18 EStG Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit bei Ärzten; Abgabe von Impfstoffen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu der Frage der Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit bei der Abgabe von Impfstoffen durch Ärzte wie folgt Stellung:

Die Abgabe von Impfstoffen im Rahmen der Durchführung von Impfungen durch Ärzte ist unselbständiger Teil der ärztlichen Heilbehandlung. Für diese Beurteilung ist es unbeachtlich, dass der Impfstoff in der Rechnung als gesonderte Position ausgewiesen wird. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend.