Der Erl. v. 11. 8. 1997 enthält u. a. Aussagen zur Zuordnung von Lebensversicherungsverträgen zum Betriebs- oder Privatvermögen in Fällen, in denen ein Unternehmen Lebensversicherungsverträge auf das Leben eines beliebigen AN des Betriebes abschließt. Für die Frage der Zuordnung der Lebensversicherungsverträge zum Betriebs- oder Privatvermögen ist demnach zu unterscheiden, wer Anspruchsberechtigter aus dem Versicherungsvertrag ist. Ist dies der (Mit-)Unternehmer, so gehört die Lebensversicherung zu seinem Privatvermögen.
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