OFD Magdeburg - Verfügung vom 21.02.1997
S 2334

OFD Magdeburg - Verfügung vom 21.02.1997 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85766

OFD Magdeburg, Verfügung vom 21.02.1997 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85766

Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist mit nachstehenden Monatsbeträgen zu bewerten:

Belegung mit
1993 einem Beschäftigten zwei Beschäftigten drei Beschäftigten mehr als drei Beschäftigten
Angehörige der Besoldungsgruppe A 6 und höher 156,40 DM 93,90 DM 78,20 DM 62,60 DM
Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 in Ausbildung und Beamtenanwärter 133,00 DM 79,80 DM 66,50 DM 53,20 DM
1994 einem Beschäftigten zwei Beschäftigten drei Beschäftigten mehr als drei Beschäftigten
Angehörige der Besoldungsgruppe A 6 und höher 175,60 DM 1053,40 DM 87,80 DM 70,30 DM
Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 in Ausbildung und Beamtenanwärter 149,30 DM 89,60 DM 74,70 DM 59,80 DM
1995 einem Beschäftigten zwei Beschäftigten drei Beschäftigten mehr als drei Beschäftigten
Angehörige der Besoldungsgruppe A 6 und höher 153,00 DM 81,00 DM 63,00 DM 45,00 DM
Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 in Ausbildung und Beamtenanwärter 126,00 DM 54,00 DM 36,00 DM 18,00 DM
1996 einem Beschäftigten zwei Beschäftigten drei Beschäftigten mehr als drei Beschäftigten
Angehörige der Besoldungsgruppe A 6 und höher 170,00 DM 90,00 DM 70,00 DM 50,00 DM
Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 in Ausbildung und Beamtenanwärter 140,00 DM 60,00 DM 40,00 DM 20,00 DM
1997