OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.09.1997
S 1901

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.09.1997 (S 1901) - DRsp Nr. 2008/86437

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.09.1997 - Aktenzeichen S 1901

DRsp Nr. 2008/86437

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Bilanzierung von Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gem. § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG

Zur Frage der bilanziellen Behandlung von Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gem. § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG in der D-Markeröffnungsbilanz nimmt die OFD nach Erörterung mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

Landwirtschaftliche Unternehmen in den neuen Bundesländern, die aus ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) hervorgegangen sind, waren in erheblichem Umfang mit Altkreditverbindlichkeiten, die bis zum 30. 6. 1990 entstanden waren, belastet. Um sanierungsfähigen Unternehmen die erforderliche Umstrukturierung zu erleichtern, wurden die Altkreditverbindlichkeiten zu einem Teil mit schuldbefreiender Wirkung von der Treuhandanstalt übernommen. Für den überwiegenden Teil der Altkreditverbindlichkeiten wurde eine bilanzielle Entlastung durch Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung bewirkt.