OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.11.2005
S 0277 - 95 - St 251

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.11.2005 (S 0277 - 95 - St 251) - DRsp Nr. 2008/89774

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.11.2005 - Aktenzeichen S 0277 - 95 - St 251

DRsp Nr. 2008/89774

Auskünfte an ausländische Steuerverwaltungen nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG); Auskünfte aufgrund von Ermittlungen bei deutschen Kreditinstituten

Nach dem Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können Erkenntnisse über in EU-Mitgliedstaaten ansässige Geldanleger, die im Rahmen zulässiger Ermittlungen bei inländischen Kreditinstituten gewonnen werden, im Auskunftswege nach dem EG-Amtshilfegesetz (EGAHiG) an die Steuerverwaltungen dieser Staaten weitergeleitet werden. Entsprechende Mitteilungen sind sowohl als Antworten auf Auskunftsersuchen der ausländischen Steuerverwaltungen als auch ohne Ersuchen als Spontanauskünfte zulässig (§ 2 Abs. 1 und 2 EGAHiG). Sie sind dem Bundesamt für Finanzen auf dem Dienstweg zu übersenden.