OFD Magdeburg - Verfügung vom 24.03.2005
S 0166 - 29 - St 252

OFD Magdeburg - Verfügung vom 24.03.2005 (S 0166 - 29 - St 252) - DRsp Nr. 2008/88891

OFD Magdeburg, Verfügung vom 24.03.2005 - Aktenzeichen S 0166 - 29 - St 252

DRsp Nr. 2008/88891

Abtretung von Ansprüchen des Steuerpflichtigen auf Erstattung von Steuern. Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen an Inkassounternehmen bzw. an durch ein Inkassounternehmen vertretene Gläubiger

Bei den Finanzämtern sind Abtretungsanzeigen (§ 46 Abs. 3 AO) eingereicht worden, nach denen Erstattungs- bzw. Vergütungsansprüche des Steuerpflichtigen entweder an ein Inkassounternehmen oder an einen durch ein Inkassounternehmen vertretenen Gläubiger (in der Regel ein Kreditinstitut) abgetreten werden.

Bezüglich der Frage, wie solche Abtretungsanzeigen zu behandeln sind, gilt Folgendes:

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