OFD Magdeburg - Verfügung vom 25.05.1993
G 1400

OFD Magdeburg - Verfügung vom 25.05.1993 (G 1400) - DRsp Nr. 2008/85930

OFD Magdeburg, Verfügung vom 25.05.1993 - Aktenzeichen G 1400

DRsp Nr. 2008/85930

§ 2 GewStG Behandlung der Tierärzte; hier: Ausgliederung der Beschaffung und Abgabe von Tierarzneimitteln und Impfstoffen durch Tierärzte und tierärztliche Gemeinschaftspraxen

1. Tierarztpraxis

Zur Frage, wie die Ausgliederung des Arzneimittelkaufs und der Arzneimittelabgabe durch Tierärzte oder aus der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis steuerlich zu beurteilen ist, gilt folgendes:

Im tierärztlichen Bereich ist einerseits zwischen der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit, deren Aufgabe Diagnose, Therapie und Verhütung von Krankheiten und außerdem der Schutz des Menschen vor Gefahren bei Lebensmitteln tierischer Herkunft ist, und andererseits der Abgabe von Medikamenten zur Behandlung der Tiere zu unterscheiden, die in die Tätigkeit des Apothekers fällt.

Während die freiberufliche Tätigkeit des Tierarztes nicht der GewSt unterliegt, stellt die Abgabe von Medikamenten grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit dar.