OFD Magdeburg - Verfügung vom 26.01.2007
S 2252 - 90 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 26.01.2007 (S 2252 - 90 - St 214) - DRsp Nr. 2008/90915

OFD Magdeburg, Verfügung vom 26.01.2007 - Aktenzeichen S 2252 - 90 - St 214

DRsp Nr. 2008/90915

Absenkung des Sparer-Freibetrages durch das Steueränderungsgesetz 2007; Vermögensverlagerung von den Eltern auf die minderjährigen Kinder

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BStBl. 2006 I S. 432) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages für die Einkünfte aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass - in der Regel - Eltern, bei denen das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, Vermögensverlagerungen auf ihre minderjährigen Kinder vornehmen. Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger Sachverhalte können insbesondere die Minderung des die Kapitalerträge erzielenden Vermögens bei den Eltern im Vergleich zum Vorjahr und die Beantragung einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 EStG für die minderjährigen Kinder sein.