Mit Wirkung vom 13.06.2006 ist der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Deutschland e. V. die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden (Amtsblatt für Berlin, ABI. Nr. 33 vom 14.07.2006). Ab dem 13.6.2006 sind Beiträge an diese Religionsgemeinschaft im Rahmen der R 10.7 EStR als Sonderausgaben abziehbar.
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