OFD Magdeburg - Verfügung vom 29.01.2007
S 1980 - 12 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 29.01.2007 (S 1980 - 12 - St 214) - DRsp Nr. 2008/90926

OFD Magdeburg, Verfügung vom 29.01.2007 - Aktenzeichen S 1980 - 12 - St 214

DRsp Nr. 2008/90926

Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 Abs. 1 InvStG im elektronischen Bundesanzeiger

Die Finanzbehörden werden keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG für das zum 31. Dezember 2005 endende Geschäftsjahr von Investmentvermögen mit Ausnahme inländischer Spezial-Sondervermögen und ausländischer Spezial-Investmentvermögen erst bis zum 31. Mai 2006 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, sofern die Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende erteilt wurde.