OFD Magdeburg - Verfügung vom 30.08.1995
S 4505

OFD Magdeburg - Verfügung vom 30.08.1995 (S 4505) - DRsp Nr. 2008/86071

OFD Magdeburg, Verfügung vom 30.08.1995 - Aktenzeichen S 4505

DRsp Nr. 2008/86071

§ 3 GrEStG Übertragung von Grundstücken auf Stiftungen des öffentlichen Rechts

In letzter Zeit wurden im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben des Denkmalschutzes, aber auch sozialer Aufgaben landesgesetzlich Stiftungen errichtet, denen die erforderlichen Liegenschaften übertragen werden. Es wurde die Frage gestellt, ob derartige Grundstücksübertragungen nach § 3 Nr. 2 GrEStG als Schenkungen unter Lebenden von der Stpfl. ausgenommen sind.

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der anderen Länder wird gebeten, hierzu die folgende Auffassung zu vertreten: