OFD Magdeburg - Verfügung vom 30.11.2007
S 2386 - 4 - St 226

OFD Magdeburg - Verfügung vom 30.11.2007 (S 2386 - 4 - St 226) - DRsp Nr. 2008/92256

OFD Magdeburg, Verfügung vom 30.11.2007 - Aktenzeichen S 2386 - 4 - St 226

DRsp Nr. 2008/92256

Statistik über die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung (BMF-Schreiben vom 24.10.2007, IV C 5 - S 2386/0)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erstellung der Jahresstatistiken über die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung Folgendes:

Die obersten Finanzbehörden der Länder teilen dem Bundesministerium der Finanzen die Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen jährlich ohne besondere Aufforderung möglichst bis zum 1. April des folgenden Jahres mit. Das Bundesministerium der Finanzen erstellt eine Übersicht der mitgeteilten Jahresergebnisse und übersendet diese den Ländern.

Für die Statistik über die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Gesamtzahl der zu prüfenden Betriebe und der geprüften Betriebe

    Gesamtzahl der im Berichtszeitraum zu prüfenden Betriebe ist die Anzahl der am Jahresende des Vorjahres im Grundinformationsdienst (Speicherkonto) vorhandenen Arbeitgeber-Grundkennbuchstaben, zuzüglich der für eine Abschlussprüfung vorgesehenen Betriebe, wenn deren Grundkennbuchstaben bereits gelöscht wurden.