OFD München - Verfügung vom 01.08.2000
S 7100 b - 3 St 433

OFD München - Verfügung vom 01.08.2000 (S 7100 b - 3 St 433) - DRsp Nr. 2008/82293

OFD München, Verfügung vom 01.08.2000 - Aktenzeichen S 7100 b - 3 St 433

DRsp Nr. 2008/82293

§ 1 UStG Umsatzsteuer beim Verkauf bzw. der Übertragung von Grundstücken Abgrenzung einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG von einer steuerbaren Lieferung

Für die Beurteilung, ob der Verkauf eines Grundstücks als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Lieferung zu behandeln ist, ist zu unterscheiden, ob das verkaufte Grundstück das gesamte Unternehmen oder nur einen Teil des Unternehmens bildete.

Die OFD bittet wie folgt zu entscheiden:

1. Das verkaufte Grundstück bildete das gesamte Unternehmen

In diesem Fall veräußert der Unternehmer mit dem Grundstück die wesentlichen Grundlagen seines Unternehmens. Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. hierzu auch Abschn. 5 UStR 2000) liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.

Besteht beispielsweise das Unternehmen aus einem einzigen Mietgrundstück, so ist dessen Übertragung bei gleichzeitigem Übergang der jeweiligen Mietverträge regelmäßig eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG.

Zur Klarstellung sei angemerkt, daß das verkaufte Grundstück nicht den Charakter von Vorratsvermögen haben darf (vgl. hierzu die nachfolgende Tz. 2. b).

2. Das verkaufte Grundstück umfaßt nur einen Teil des Unternehmens