Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband wird seinen Mitgliedern die Verwendung der beiliegenden neuen Trinkgelderklärung und des zugehörigen Merkblatts empfehlen. Zweck der vom Verband entworfenen und mit der OFD abgestimmten Erklärung ist es, die betroffenen Service-Mitarbeiter zu einer korrekten Angabe des Trinkgelds anzuhalten und durch zusätzliche Angaben die vom BFH im Urteil vom 23.10.1992, BStBl 1993 II S. 117 verlangte Aufklärung zur Höhe des Trinkgelds zu erreichen.
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