OFD München - Verfügung vom 09.12.1997
S 2225 a

OFD München - Verfügung vom 09.12.1997 (S 2225 a) - DRsp Nr. 2008/84311

OFD München, Verfügung vom 09.12.1997 - Aktenzeichen S 2225 a

DRsp Nr. 2008/84311

§ 10e EStG Gewährung eines Abzugsbetrags für eine Wohnung, die an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und das gemeinsame Kind überlassen wird

Nach dem Urt. des BFH v. 26. 1. 1994 (BStBl 1994 II S. 544) kann für eine Wohnung der Abzugsbetrag gem. § 10e EStG gewährt werden, wenn der Eigentümer die Wohnung einem Kind in Erfüllung unterhaltsrechtlicher Verpflichtung zur alleinigen Nutzung überläßt. Die Nutzung durch das Kind ist dann den eigenen Wohnzwecken des Eigentümers zuzurechnen, wenn das Kind beim Eigentümer einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. BMF v. 31. 12. 1994,BStBl I S. 887).