Nach dem Urt. des BFH v. 26. 1. 1994 (BStBl 1994 II S. 544) kann für eine Wohnung der Abzugsbetrag gem. § 10e EStG gewährt werden, wenn der Eigentümer die Wohnung einem Kind in Erfüllung unterhaltsrechtlicher Verpflichtung zur alleinigen Nutzung überläßt. Die Nutzung durch das Kind ist dann den eigenen Wohnzwecken des Eigentümers zuzurechnen, wenn das Kind beim Eigentümer einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. BMF v. 31. 12. 1994,BStBl I S.
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