OFD München - Verfügung vom 12.12.1995
S 2293 c; s. auch NWB DokSt Rz.

OFD München - Verfügung vom 12.12.1995 (S 2293 c; s. auch NWB DokSt Rz.) - DRsp Nr. 2008/84978

OFD München, Verfügung vom 12.12.1995 - Aktenzeichen S 2293 c; s. auch NWB DokSt Rz.

DRsp Nr. 2008/84978

§ 34f EStG Steuerermäßigung bei Steuerpflichtigen mit mehreren Kindern, wenn die nach § 10e EStG begünstigte Wohnung durch ein Kind allein genutzt wird

Nach dem BFH- Urt. v. 21. 11. 1994 (BStBl II S. 544) steht die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG dem Eigentümer auch zu, wenn er sie einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. Demgegenüber kommt eine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für das Kind regelmäßig nicht in Betracht, da es nicht zum elterlichen Haushalt gehört (BFH-Urt. v. 25. 1. 1995,BStBl II S. 378).

Es wurde die Frage gestellt, ob Stpfl. mit mehreren Kindern in diesen Fällen die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für die Kinder beanspruchen können, die zwar nicht die nach § 10e EStG geförderte Wohnung bewohnen, aber zum elterlichen Haushalt gehören.