Nach dem BFH- Urt. v. 21. 11. 1994 (BStBl II S. 544) steht die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG dem Eigentümer auch zu, wenn er sie einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. Demgegenüber kommt eine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für das Kind regelmäßig nicht in Betracht, da es nicht zum elterlichen Haushalt gehört (BFH-Urt. v. 25. 1. 1995,BStBl II S. 378).
Es wurde die Frage gestellt, ob Stpfl. mit mehreren Kindern in diesen Fällen die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für die Kinder beanspruchen können, die zwar nicht die nach § 10e EStG geförderte Wohnung bewohnen, aber zum elterlichen Haushalt gehören.
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