OFD München - Verfügung vom 15.03.2002
S 2163

OFD München - Verfügung vom 15.03.2002 (S 2163) - DRsp Nr. 2008/80666

OFD München, Verfügung vom 15.03.2002 - Aktenzeichen S 2163

DRsp Nr. 2008/80666

Anpassung von DM-Beträgen an den Euro; 1. Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen 2. Aktivierung von Obstanlagen

Gemäß Artikel 4 §§ 1 und 2 des Euro-Einführungsgesetzes vom 09. 06. 1998 (BStBl I S. 860) kann der handelsrechtliche Jahresabschluss erstmals für das nach dem 31. Dezember 1998 endende Geschäftsjahr wahlweise in DM oder Euro aufgestellt werden, letztmals für das im Jahre 2001 endende Geschäftsjahr. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen. Die handelsrechtlichen Regelungen gelten auch für die Steuerbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und beizufügende Anhänge, Lageberichte und Prüfungsberichte (Tz. 2.2 des FMS vom 21. 12. 1998 Az.: 35 - S 2056 - 9/81 -61 813/98; entspricht BMF-Schreiben vom 15. 12. 1998 - BStSl I S. 1625).

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ist die Anpassung von DM-Beträgen an den Euro wie folgt vorzunehmen: