OFD München - Verfügung vom 22.05.2002
S 2000

OFD München - Verfügung vom 22.05.2002 (S 2000) - DRsp Nr. 2008/91937

OFD München, Verfügung vom 22.05.2002 - Aktenzeichen S 2000

DRsp Nr. 2008/91937

Änderungen des Einkommensteuergesetzes im Zeitraum 1998-2002

Anlage: 1 Zusammenstellung

Beiliegend übersende ich eine tabellarische Zusammenstellung über die wichtigsten einkommensteuerlichen Freibeträge, Pauschbeträge und Höchstbeträge sowie Änderungen, die für die Veranlagungszeiträume 1998 - 2002 zu beachten sind.

Vorschriften, die für den genannten Zeitraum unverändert blieben, bzw. vor 1998 bereits weggefallen sind, wurden zum Teil nicht mehr aufgenommen. Insoweit bitte ich, auf die frühere Zusammenstellung (Vfg. vom 26.04.2001, Az.: S 2000 - 21 St 416) zurückzugreifen.

Der Zusammenstellung liegt das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Einkommensteuergesetz 2002 (Stand 1. 1. 2002) zu Grunde. Soweit die Anwendung von einzelnen Vorschriften nicht mit dem Veranlagungszeitraum übereinstimmt, bzw. besondere Anwendungsbestimmungen vorliegen, sind die Endnoten in der Zusammenstellung zu beachten. Das Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Anwendung der in der Zusammenstellung aufgeführten Beträge ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Des weiteren bitte ich Folgendes zu beachten:

. § 4 Abs. 4a EStG : gesetzliche Klarstellung, dass bei der Ermittlung der Überentnahmen vom Gewinn vor eventueller Zurechnungen gem. § 4 Abs. 4a EStG auszugehen ist (keine In-Sich-Berechnung).