OFD München - Verfügung vom 22.08.1997
S 2255

OFD München - Verfügung vom 22.08.1997 (S 2255) - DRsp Nr. 2008/84759

OFD München, Verfügung vom 22.08.1997 - Aktenzeichen S 2255

DRsp Nr. 2008/84759

§ 22 EStG Beurteilung der Leistungen nach den Versorgungsordnungen der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR sowie der an ihre Stelle getretenen Leistungen und weitere Fragen zur Besteuerung von Renten aufgrund von DDR-Regelungen; hier: Dienstbeschädigungsvollrente und Dienstbeschädigungsteilrente

Es ist gefragt worden, ob die Dienstbeschädigungsvollrenten und die Dienstbeschädigungsteilrenten nach den Versorgungsordnungen

  • der Nationalen Volksarmee (VSO-NVA),

  • der Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs des Ministeriums des Innern (VSO-MdI),

  • der DDR-Zollverwaltung (VSO-Zoll) und

  • des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (VSO-MfS/AfNS)

trotz ihrer Aufführung im Bezugsschreiben v. 26. 5. 1993 steuerfrei sind. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder gilt in Ergänzung des Bezugsschreibens dazu folgendes:

Die vorgenannten Dienstbeschädigungsvollrenten und Dienstbeschädigungsteilrenten sind zwar im Bezugsschreiben aufgrund ihrer rechtlichen Gestaltung als abgekürzte Leibrenten aufgeführt (Hinweis auf Tz. 1.1.2, 2. Spiegelstrich, und Tz. 1.1.2, 7. Spiegelstrich). Sie erfüllen jedoch auch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 6 EStG und sind daher steuerfreie Bezüge.