Für die Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden gilt folgendes:
1. Betriebsausgabenzuordnung bei nach einem DBA steuerfreien Schachteldividenden
1.1 Allgemeines
Sind Schachteldividenden nach einem DBA von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, so dürfen nach den §§ 8 Abs. 1 KStG, 3c EStG Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie mit den Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (BFH-Urt. v. 29. 5. 1996,BStBl 1997 II S. 57, 60, 63). Dies gilt auch in den Fällen des § 8b Abs. 5 KStG (bis VZ 1993 § 26 Abs. 7 KStG), bei denen die Befreiung ungeachtet der im DBA vereinbarten Mindestbeteiligung gilt, wenn die Beteiligung mindestens ein Zehntel beträgt (Abschn. 41 Abs. 17 KStR 1995).
1.2 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang