OFD München/Nürnberg - Erlass vom 11.10.2002
S 2196 - 81/St 31

OFD München/Nürnberg - Erlass vom 11.10.2002 (S 2196 - 81/St 31) - DRsp Nr. 2008/81712

OFD München/Nürnberg, Erlass vom 11.10.2002 - Aktenzeichen S 2196 - 81/St 31

DRsp Nr. 2008/81712

§ 4 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsguter

Nach dem Bezugsschreiben hängt bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen die Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsguter beim Leasing-Nehmer u.a. von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes und bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen mit Kaufoption zusätzlich von dem nach linearer AfA ermittelten Buchwert des Gebäudes ab. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen vom 19.12.1985 (BGBl 1985 I S. 2434, BStBl 1985 I S. 705) ist § 7 Abs. 4 und 5 EStG geändert worden. Nach der geänderten Fassung dieser Vorschrift ergibt sich für Gebäude, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, ein Absetzungszeitraum von 25 Jahren.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird zu der Frage, welche Auswirkung die gesetzlich Neuregelung auf die ertragsteuerliche Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsguter bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen hat, wie folgt Stellung genommen: