OFD Münster - Verfügung vom 01.12.1994
G 1427

OFD Münster - Verfügung vom 01.12.1994 (G 1427) - DRsp Nr. 2008/85972

OFD Münster, Verfügung vom 01.12.1994 - Aktenzeichen G 1427

DRsp Nr. 2008/85972

§ 10a GewStG Zuständigkeit für die Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Organschaftsfällen

Gewerbeverluste, die vor der Begründung des Organschaftsverhältnisses beim Organ entstanden sind (vororganschaftliche Verluste) werden nach Abschn. 68 Abs. 8 GewStR nicht in das Ergebnis des Organträgers eingerechnet. Sie sind beim Organ gesondert weiterzuführen und nur mit positiven Gewerbeerträgen des Organs zu verrechnen. Offen ist, welches FA die vororganschaftlichen vortragsfähigen Fehlbeträge für das Organ während des Bestehens der Organschaft fortzuschreiben und gesondert festzustellen hat.

Hierzu vertritt der FinMin folgende Auffassung: