OFD Münster - Verfügung vom 02.06.2008
Kurzinfo ESt 24/2006

OFD Münster - Verfügung vom 02.06.2008 (Kurzinfo ESt 24/2006) - DRsp Nr. 2008/92524

OFD Münster, Verfügung vom 02.06.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 24/2006

DRsp Nr. 2008/92524

Lohnsteuerpflicht von Umlagezahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Es mehren sich in letzter Zeit Einsprüche von den an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteiligten Arbeitgebern bzw. deren Arbeitnehmern mit der Begründung, die Arbeitgeber- bzw. die Arbeitnehmerumlagen seien kein Arbeitslohn.

Hierbei gilt es Folgendes zu unterscheiden.

1. Sanierungsgeld nach § 65 der VBL-Satzung

Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und dem Wechsel zum Punktemodell erhebt die VBL entsprechend dem periodischen Bedarf von den Beteiligten ab dem 1.1.2002 pauschale Sanierungsgelder zur Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs, die über die laufenden Umlagen i.H.v. insges. 7,86 v.H (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, siehe Punkt 3) hinausgehen und der Finanzierung der vor dem 1.1.2002 begründeten Anwartschaften und Ansprüchen (Altbestand) dienen. Diese Sanierungsgelder stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

2. Sonderzahlungen des Arbeitgebers