Der Bundesrat hat am 30.3.2007 seine Zustimmung zum Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannte Real Estate Investment Trusts (REITs), erteilt. Das Gesetz wurde am 28.5.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist gem. Art. 7 mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft getreten. Damit wird eine neue Anlageform für Immobilienvermögen auf den Markt kommen, die hinsichtlich ihrer steuerlichen Behandlung etliche Besonderheiten aufweist.
Das Grundprinzip der steuerlichen Förderung besteht darin, dass bei diesen Aktiengesellschaften, die börsennotiert sein müssen, die Gewinne nicht etwa auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden, sondern die Ausschüttungen beim Anteilseigner. Die REITs sind also von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit, stattdessen werden die Ausschüttungen bei den Aktionären ohne Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteuert.
Die Qualifikation als REIT-AG setzt im Wesentlichen voraus, dass
die Gesellschaft als AG ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben muss (§ 9 REITG),
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