OFD Münster - Verfügung vom 03.12.1999
S 7314

OFD Münster - Verfügung vom 03.12.1999 (S 7314) - DRsp Nr. 2008/86663

OFD Münster, Verfügung vom 03.12.1999 - Aktenzeichen S 7314

DRsp Nr. 2008/86663

§ 15 UStG Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten und Umzugskosten ab dem 1.4.1999

Zu dem BMF-Schreiben v. 5.11.1999 zum Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten und Umzugskosten ab dem 1.4.1999 (DB 1999 S. 2340) weist das FinMin. NRW ergänzend auf folgendes hin:

Zur Ermittlung der Freigrenze von 75 DM bzgl. der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Geschenke unter Punkt 1.2 des BMF-Schreibens wird folgende Auffassung vertreten:

Es sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:

  • Für den Unternehmer mit ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigten Umsätzen ist die Freigrenze der Nettobetrag.

  • Für den Unternehmer mit ausschließlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen ist die Freigrenze im Ergebnis unerheblich, da der Vorsteuerabzug wenn nicht nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist.