Unter den Arbeitshilfen wurden Checklisten zur Anwendung des § 24 UmwStG a.F. eingestellt. Die erste Checkliste ist für den Veranlagungsbezirk des Finanzamtes des/der Einbringende(n), die zweite Checkliste für den Veranlagungsbezirk des Finanzamtes der aufnehmenden Personengesellschaft vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24 UmwStG a.F. können in einschlägigen Fällen anhand der Checklisten überprüft werden.
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