Infolge der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das
Hierzu bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Eine Zinsrückstellung kann bereits für diejenigen Zeiträume gebildet werden, auf die der Zins als Abgeltung des Liquiditätsvorteils wirtschaftlich entfällt. Dementsprechend ist eine Rückstellung frühestens 15 Monate nach Ablauf des Kj denkbar, in dem die entsprechende Steuernachforderung entstanden ist.
Beispiel:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|