OFD Münster - Verfügung vom 05.04.2012
Kurzinfo ESt 10/2012

OFD Münster - Verfügung vom 05.04.2012 (Kurzinfo ESt 10/2012) - DRsp Nr. 2012/80476

OFD Münster, Verfügung vom 05.04.2012 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 10/2012

DRsp Nr. 2012/80476

Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei kommunalen Versorgungsbetrieben; Hinweis auf BMF-Schreiben vom 28.11.2011, BStBl 2011 I, 111

Mit Schreiben vom 28.11.2011 ( BStBl 2011 I, 1111) hat das BMF zum Ansatz von Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), Stellung genommen.

Verrechnungsverpflichtungen im Sinne dieses Schreibens sind auch die nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG bestehenden Verpflichtungen, so genannte Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die Verrechnungsverpflichtungen sind Bestandteil schwebender Geschäfte, deren noch zu erfüllende künftige Verpflichtungen nicht passiviert werden, weil insoweit keine Erfüllungsrückstände bestehen.