Mit Schreiben vom 28.11.2011 ( BStBl 2011 I, 1111) hat das BMF zum Ansatz von Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), Stellung genommen.
Verrechnungsverpflichtungen im Sinne dieses Schreibens sind auch die nach §
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