Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2007 ( BStBl 2008 II S. 317 - I R 78/06) entschieden, dass Einlagen der Trägerkörperschaft zur Verlustabdeckung aus Jahren vor dem Systemwechsel nicht im Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Verfügung der OFD”en Münster und Rheinland vom 19.8.2004).
Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können nach den Urteilsgrundsätzen entschieden werden.
Die Kurzinformation Nr. 002/2006 wird hierdurch aufgehoben.
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