OFD Münster - Verfügung vom 05.12.2008
Kurzinfo KSt 10/2008

OFD Münster - Verfügung vom 05.12.2008 (Kurzinfo KSt 10/2008) - DRsp Nr. 2008/92987

OFD Münster, Verfügung vom 05.12.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo KSt 10/2008

DRsp Nr. 2008/92987

allgemeine Vorschriften: Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Auslandsdividenden;

Das BMF-Schreiben regelt differenziert die Behandlung von Dividenden aus EU-Staaten und den EWR Staaten Island und Norwegen in den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2003 Tz. 6 des BMF-Schreibens unterscheidet zwischen EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Vertragsstaaten Island und Norwegen einerseits und Drittstaaten einschließlich dem EWR-Vertragsstaat Liechtenstein andererseits Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH können hier die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen nach § 3c Abs. 1 EStG sowie § 8b Abs. 5 bzw. 7 KStG weitestgehend nicht mehr angewendet werden.

Zu ggf. auftretenden Fragen bei der Bearbeitung einschlägiger Fälle wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Anwendung auf Drittstaaten und dem EWR-Staat Liechtenstein:

a) Dividenden aus Beteiligungen in Drittstaaten und dem EWR-Staat Liechtenstein: