OFD Münster - Verfügung vom 06.05.2008
Kurzinfo ESt Nr.19/2008

OFD Münster - Verfügung vom 06.05.2008 (Kurzinfo ESt Nr.19/2008) - DRsp Nr. 2008/92509

OFD Münster, Verfügung vom 06.05.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt Nr.19/2008

DRsp Nr. 2008/92509

Kürzung der Werbungskosten bei steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 28 EStG (Altersteilzeit);

Im Rahmen der Altersteilzeit leistet der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a des AltTZG zum Regelgehalt steuerfreie Aufstockungsbeträge in Höhe von mind. 20 % für den Wegfall des Arbeitslohns in der sogenannten Freistellungsphase.

Nach § 3c Abs. 1 des EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.